Schöpfgeld (scooping fee)
In alten Dokumenten eine Abgabe für das Recht, einem Gewässer – in der Regel aus einem dörflichen Bach – Wasser entnehmen zu dürfen. Zumeist war das mit der Zahlung verbundene Schöpfrecht (right to scoop out water) mengenmässig begrenzt, vor allem an jahreszeitlich wasserarmen Bachläufen. – Siehe Brunnengeld, Wassergeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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