Pfluggeld (ploughing pay; rent)
In älteren Dokumenten eine Zahlung an den Grundherrn in Ablösung der Pflichtigkeit (Fron; soccage), – an bestimmten Tagen persönlich sowie mit eigenem Gerät und Zugvieh (draught cattle) die herrschaftlichen Grundstücke pflügen (plough) bzw. – gegenständlich Korn an den Grundherrn (manorial lord) abliefern zu müssen. – Früher auch der Pachtzins für die Nutzung des grundherrschaftlichen (manorial) oder gemeindlichen (communal owned) Landes. – Pflug bezeichnet hier – ähnlich wie Hufe – ein Flächenmass unterschiedlicher Grösse. Den Pächter selbst nannte man auch Pflüger. – Siehe Dispensationsgeld, Erlösung, Hufengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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