Pfluggeld (ploughing pay; rent)

In älteren Dokumenten eine Zahlung an den Grundherrn in Ablösung der Pflichtigkeit (Fron; soccage), – an bestimmten Tagen persönlich sowie mit eigenem Gerät und Zugvieh (draught cattle) die herrschaftlichen Grundstücke pflügen (plough) bzw. – gegenständlich Korn an den Grundherrn (manorial lord) abliefern zu müssen. – Früher auch der Pachtzins für die Nutzung des grundherrschaftlichen (manorial) oder gemeindlichen (communal owned) Landes. – Pflug bezeichnet hier – ähnlich wie Hufe – ein Flächenmass unterschiedlicher Grösse. Den Pächter selbst nannte man auch Pflüger. – Siehe Dispensationsgeld, Erlösung, Hufengeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Pfluggeld (ploughing pay; rent)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/pfluggeld-ploughing-pay-rent/ (Stand: 15.10.2022).

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