Pensionierung (repurchase operation, repo)

Allgemein ein Vertrag, bei dem eine Partei von einem Partner Bargeld gegen die Hinterlegung von Sicherheiten für eine festgelegte Zeit erhält. Die Rechte aus den hinterlegten Sicherheiten – in der Regel Papiere – gehen während der Vertragszeit auf den Besitzer über (agreement under which institutional investors or companies can exchange cash for securities for a fixed period of time. At the end of the contract, which can take various legal forms, the securities are returned to their initial owner. All title and rights to the securities are transferred to the buyer of the securities for the duration of the contract). – Im besonderen gesagt von einer Bank, die sich Zentralbankgeld verschafft durch die vorübergehende Überlassung von Wertpapieren, in der Regel bei ihrer Zentralbank; wobei es offen ist, zu welchem Prozentsatz die Zentralbank die eingereichten Papiere mit ihrem Geld bedient. – Der Begriff “Pensionierung” hat in der Sprache der Zentralbanken den Ausdruck “Lombardierung” (pledging of securities: Darlehn gegen Verpfändung von Wertpapieren) seit etwa 1980 verdrängt. – Siehe Depotgeld, Kostgeschäft, Pensionsgeschäft, Pensionssatz.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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