Partikulier und Partikulär (private citizen)

In der älteren bankbetrieblichen Praxis gesagt von einem Privatmann, einem Privatier, der (im Gegensatz zu einem Unternehmen) mit dem Institut in Geschäftsbeziehung steht. – Die Rechtsordnung selbst in den westlichen Industriestaaten gestatte es erst ab etwa der Mitte des 20. Jhts. durchgängig auch allen Frauen, eigenständig mit einer Bank in Verbindung zu treten. – Siehe Privathaushalte.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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