Non-performing loans und Non performing loans sowie Nonperforming loans NPLs (so auch in der Regel im Deutschen gesagt)
Darlehn von Unternehmen bei Banken – und auch zunehmend bei Hedge-Fonds – mit dem alleinigen Zweck, die Bilanzstruktur zu verbessern; also nicht, um Investitionen zu tätigen. Man spricht hier auch von Retuschierkredit. Mit dem aufgenommenen Fremdkapital sollen vor allem Insolvenzen vermieden – hier sind häufig Hedge-Fonds oder Staatsfonds die Kapitalgeber – und allgemein die unternehmerische Beweglichkeit (entrepreneurial flexibility) sichergestellt werden. – Andere Bezeichnung für einen notleidenden Kredit bzw. in weiter Definition jede Art von Problemkrediten (situation which sees the borrower not paying on time and/or in full any interest and/or principal due as per the amortisation schedule). – Siehe Default, Kredit, notleidender, Reintermediation, Verlustabsorbierung. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 124 (Auslegung des Begriffes), S. 125 (Umfang der Geschäfte), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 131 f. (Berechnung des NPL-Volumens; Entlassung durch Veräusserung von Problemkrediten; Investitionen in NPLs), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 138 f. (NPLs 1998 bis 2006; juristische Klärung von NPL-Verkäufen), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 134 (Umfang der NPLs ging zurück; Schaubild), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 153 f. (Anstieg der NPLs; Übersicht NPLs seit 1998), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 169 (Neudefinition des Begriffes NPL; 2010 Quote von NPLs von 3,2 Prozent der an Nichtbanken ausgereichten Darlehn), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 72 (Meldeanforderungen). S. 98 (Bestände) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über Banken, Finanzdienstleister und Zahlungsinstitute”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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