Münzcommis (coinage clerk)

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In früherer Zeit ein Handlungsgehilfe, dem die Umrechnung des von inländischen und ausländischen Kunden zur Zahlung gegebenen Hartgeldes anvertraut war. – Von Amsterdam wird um 1720 berichtet, dass ein Münzcommis an die hundert weltweit kursierende Münzen kennen musste und zu bewerten hatte. Dazu verhalfen ihm nur teilweise sog. Resolvier-Tabellen (Resolvierungs-Tafeln; comparsion charts), nämlich Vergleichslisten, in denen der Wert jeweiliger Münzen verzeichnet war, auch Münztarif-Verzeichnis genannt. Denn oft änderte sich das Wertverhältnis der Geldstücke zueinander bereits während des Drucks der Resolvier-Tabellen. Dazu oblag dem Münzcommis auch noch, verfälschte Münzen zu entdecken und auszuscheiden. – Siehe Aftergeld, Hartgeld, Kassenfuss, Münzfuss, Münzverträge, Rechenknecht, Wipper.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Münzcommis (coinage clerk)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/munzcommis-coinage-clerk/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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