Münzcommis (coinage clerk)
In früherer Zeit ein Handlungsgehilfe, dem die Umrechnung des von inländischen und ausländischen Kunden zur Zahlung gegebenen Hartgeldes anvertraut war. – Von Amsterdam wird um 1720 berichtet, dass ein Münzcommis an die hundert weltweit kursierende Münzen kennen musste und zu bewerten hatte. Dazu verhalfen ihm nur teilweise sog. Resolvier-Tabellen (Resolvierungs-Tafeln; comparsion charts), nämlich Vergleichslisten, in denen der Wert jeweiliger Münzen verzeichnet war, auch Münztarif-Verzeichnis genannt. Denn oft änderte sich das Wertverhältnis der Geldstücke zueinander bereits während des Drucks der Resolvier-Tabellen. Dazu oblag dem Münzcommis auch noch, verfälschte Münzen zu entdecken und auszuscheiden. – Siehe Aftergeld, Hartgeld, Kassenfuss, Münzfuss, Münzverträge, Rechenknecht, Wipper.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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