Metaverbindung (joint transaction)
Eine besonders auf Finanzmärkten häufige Vereinbarung zwischen mehreren Beteiligten, alle Transaktionen aus Gründen der Kostenersparnis durch nur einen einzigen Partner (den Metisten) abwickeln zu lassen. Entstehende Gewinne und allfällige Verluste aus dem Geschäft werden dann zwischen den Konsorten gemäss den zuvor festgelegten vertraglichen Vereinbarungen aufgeteilt. – Siehe Partizipationsgeschäft, Syndikat, Syndizierung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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