Die Auslagerung von Kerntätigkeiten sowie Nebentätigkeiten wie Reporting, Controlling oder Buchhaltung aus einem Fonds. Die Übertragung kann entweder in eine neue, alle übertragenen Vermögenswerte einheitlich verwaltende Gesellschaft geschehen (Fonds-Pooling) oder aber eingebrachte Vermögen werden – zumindest rechnerisch – gesondert betreut. – Siehe Auslagerung, Brokergeschäft. – Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 182 (Fragen der Zulassung), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 188 f. (Einzelheiten vor allem zu grenzüberschreitendem Pooling im Zuge des OGAW-Umsetzungsgesetzes, Aufsichtsrechtliches) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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