Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Masterfonds (master fund)

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Die Auslagerung von Kerntätigkeiten sowie Nebentätigkeiten wie Reporting, Controlling oder Buchhaltung aus einem Fonds. Die Übertragung kann entweder in eine neue, alle übertragenen Vermögenswerte einheitlich verwaltende Gesellschaft geschehen (Fonds-Pooling) oder aber eingebrachte Vermögen werden – zumindest rechnerisch – gesondert betreut. – Siehe Auslagerung, Brokergeschäft. – Vgl. Jahresbericht der BaFin 2004, S. 182 (Fragen der Zulassung), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 188 f. (Einzelheiten vor allem zu grenzüberschreitendem Pooling im Zuge des OGAW-Umsetzungsgesetzes, Aufsichtsrechtliches) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Master-Kapitalverwaltungsgesellschaft und Masterfonds (master fund)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/master-kapitalverwaltungsgesellschaft-und-masterfonds-master-fund/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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