Lamfalussy-Verfahren (Lamfalussy process)
Nach seinem Vorsitzenden, dem belgischen Baron Alexandre Lamfalussy benannter und von den Regierungen der EU im November 2000 eingerichteter Vierstufen-Plan mit dem Ziel einer Rechtsangleichung auf dem Finanzmarkt der EU. In Stufe 1 wird jeweils eine Rahmengesetzgebung für die EUOrgane (Parlament, Ministerrat, Kommission) vorbereitet. In einem nächsten Schritt erfolgt die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen. In Stufe 3 wird die einheitliche Umsetzung sowie auch die Einpassung der neuen Regelungen in die jeweiligen nationalen aufsichtsrechtlichen Gegebenheiten vorgenommen. Die letzte Stufe verfolgte das Ziel, die Anwendung und Durchsetzung des auf diesem Wege geschaffenen EU-Rechts (Aufsichtskonvergenz; prudential convergence) zu gewährleisten. Mit der europäische Bankenaufsicht 2014 ist dieses Ziel im grossen und ganzen erreicht. – Auf allen vier Stufen wirkten die einzelnen europäischen Aufsichtsbehörden durch ihre Arbeitsgruppen mit. – Kritisch begleitet wurde das Lamfalussy-Verfahren durch ein Interinstitutionelle Überwachungsgruppe, die vor allem auch mit der Beurteilung der praktischen Anwendung der rechtsangleichenden Schritte befasst war. – Siehe Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Aufsicht, europäische, Finanzmarktaufsicht, europäische, Larosière-Ausschuss, Subsidiaritätsprinzip, Überregulierung. – Vgl. Jahresbericht 2007 der EZB, S. 191 (zum VierStufen-Plan, hier “Konzept” genannt), Monatsbericht der EZB vom April 2008, S. 88 ff. (Umsetzungsfortschritte), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 43 f. (Bericht der IIMG über den Stand des Lamfalussy-Verfahrens) Jahresbericht 2007 der EZB, S. 160 f. (Zusammenspiel der Einschätzungen verschiedener Gremien).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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