Heergeld (disengagement fee; army pay)
In Deutschland früher eine Abgabe, die bei jenen erhoben wurde, welche ihren Pflicht-Heeresdienst (compulsory military service) nicht in eigener Person leisteten. – Die Ausgaben des Staates zur Bezahlung eines Kriegsvolks (Wehrsold; service pay). – Vermochte in der Vergangenheit der Heeres-Sold nicht bezahlt zu werden, so kam es vielfach zur Meuterei (mutiny) der Soldaten. – Kaiser Karl V konnte seine siegreichen Truppen im Kampf gegen Franz I von Frankreich nicht bezahlen. Darum plünderten diese 1527 die Stadt Rom aus, als “sacco di Roma” ging dies in die Geschichte ein. – Unter Philipp II widerfuhr dieses Schicksal 1576 der Stadt Antwerpen. Drei Tage lang wüteten die Landsknechte (lansquenets); sie ermordeten 8’000 Bürger und gaben über 500 der schönsten Gebäude den Flammen preis; das vordem reiche Antwerpen versank in Armut (drowned into mass poverty). – Die alte Reichshauptstadt Wien konnte 1683 in allerletzter Minute vor der angekündigten völligen Zerstörung durch die Türken nur dank eines vom Papst Innozenz XI. dringend erbetenen polnischen Entsatzheeres (relief army) unter König Johann III Sobieski [1629/1674-1696], gerettet werden. – Siehe Dänengeld, Festungsgeld, Grabengeld, Hussengeld, Kavalleriegeld, Knickgeld, Kontribution, Manubien, Marschroutengeld, Obristen-Darlehn, Quartiergeld, Rockgeld, Satisfaktionsgeld, Superindukt, Türkengeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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