Fussgeld (pedestrian entrance fee; second punter pay; way-to-school money, distance money; charitable march reward; leaflet distributor pay)

Frühere Abgabe, die von auswärts kommende Fussgänger beim Eintritt in eine Stadt an der Torwache (gate guard) zu zahlen hatten. – In Bordellen die Einnahme vom zweiten Kunden an einem Tag, im Gegensatz zum Handgeld (first prostitute’s client; erster Freier) und Kopfgeld (third punter; dritter Bordellkunde). – In manchen Orten ein Zuschuss an Schulkinder, die ab einer jeweils festgelegten Entfernung zwischen Daheim und dem Schulort wohnen. – Ausgelobte Zahlung an Fussgeher, die einen längeren Marsch zugunsten eines guten Zwecks unternehmen. – Besondere Zahlung an Personen, die Prospekte in Briefkästen – vor allem in weitflächigen ländlichen Gebieten – verteilen.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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