Fussgeld (pedestrian entrance fee; second punter pay; way-to-school money, distance money; charitable march reward; leaflet distributor pay)

Auch in: EN

Frühere Abgabe, die von auswärts kommende Fussgänger beim Eintritt in eine Stadt an der Torwache (gate guard) zu zahlen hatten. – In Bordellen die Einnahme vom zweiten Kunden an einem Tag, im Gegensatz zum Handgeld (first prostitute’s client; erster Freier) und Kopfgeld (third punter; dritter Bordellkunde). – In manchen Orten ein Zuschuss an Schulkinder, die ab einer jeweils festgelegten Entfernung zwischen Daheim und dem Schulort wohnen. – Ausgelobte Zahlung an Fussgeher, die einen längeren Marsch zugunsten eines guten Zwecks unternehmen. – Besondere Zahlung an Personen, die Prospekte in Briefkästen – vor allem in weitflächigen ländlichen Gebieten – verteilen.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Fussgeld (pedestrian entrance fee; second punter pay; way-to-school money, distance money; charitable march reward; leaflet distributor pay)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/fussgeld-pedestrian-entrance-fee-second-punter-pay-way-to-school-money-distance-money-charitable-march-reward-leaflet-distributor-pay/ (Stand: 15.10.2022).

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