Frauengeld (women money)

Auch in: FR

Von Frauen aus einem Beschäftigungsverhältnis selbst erworbenes Einkommen (women’s wages). – Einer Frau für die Haushaltsführung zugewiesene Zahlungsmittel; Haushaltsgeld (housekeeping allowance). – Einer geschiedenen Frau durch Scheidungsurteil vor allem im orientalischen Recht zugesprochener Anteil am bisherigen gemeinsamen Vermögen (female apportionment of property by divorce decree). – In älteren Dokumenten Zahlung an liederliche Frauen für einschlägige Dienstleistungen (fee for a licentious woman). – Früher eine Abgabe des Leibeigenen an den Grundherrn für die Heiratserlaubnis, auch Brautlösung und Maritagium (marriage licence pay) genannt. – Früheres Muschelgeld (Yar) im westlichen Pazifik (Yap-Inseln – diese waren zwischen 1899 und 1914 Kolonie Deutschlands – mit dem ausschliesslich Frauen zahlten. Männer hingegen verwendeten zur Zahlung Steingeld (Fä oder Rai genannt). – Vorgeschlagene Banknoten mit dem Bildnis schöner Männer (erotic men notes) mit dem Zweck, den Umlauf solcher Geldscheine einzuschränken, weil sie voraussichtlich von weiblichen Personen massenhaft gehortet würden. – Volkstümliche Bezeichnung für das Kindergeld. – Siehe Finanzpsychologie, Nadelgeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Frauengeld (women money)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/frauengeld-women-money/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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