Frauengeld (women money)
Von Frauen aus einem Beschäftigungsverhältnis selbst erworbenes Einkommen (women’s wages). – Einer Frau für die Haushaltsführung zugewiesene Zahlungsmittel; Haushaltsgeld (housekeeping allowance). – Einer geschiedenen Frau durch Scheidungsurteil vor allem im orientalischen Recht zugesprochener Anteil am bisherigen gemeinsamen Vermögen (female apportionment of property by divorce decree). – In älteren Dokumenten Zahlung an liederliche Frauen für einschlägige Dienstleistungen (fee for a licentious woman). – Früher eine Abgabe des Leibeigenen an den Grundherrn für die Heiratserlaubnis, auch Brautlösung und Maritagium (marriage licence pay) genannt. – Früheres Muschelgeld (Yar) im westlichen Pazifik (Yap-Inseln – diese waren zwischen 1899 und 1914 Kolonie Deutschlands – mit dem ausschliesslich Frauen zahlten. Männer hingegen verwendeten zur Zahlung Steingeld (Fä oder Rai genannt). – Vorgeschlagene Banknoten mit dem Bildnis schöner Männer (erotic men notes) mit dem Zweck, den Umlauf solcher Geldscheine einzuschränken, weil sie voraussichtlich von weiblichen Personen massenhaft gehortet würden. – Volkstümliche Bezeichnung für das Kindergeld. – Siehe Finanzpsychologie, Nadelgeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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