Flurgeld (land protection duty; hall fee)
In früherer Zeit eine gemeindliche Umlage, um den Flurschützen (Feldhüter, Flurer, Pfänder, Bannwart; village watchman in charge of fields, field guard) zu bezahlen. Diesem oblag der Schutz der Nutzflächen (useful areas; Gehölze, Wiesen, Pflanzungen, Feldfrüchte) eines Siedlungsgebiets gegen rechtswidrige Beschädigungen durch Menschen oder nicht beaufsichtigte Tiere. In alten Dokumenten auch Grünhutgeld genannt (Hut = hier: Bewachung, Beschützung, Sicherung). – Heute in (Studenten)Wohnheimen eine Zahlung für die Beschaffung zusätzlicher Einrichtungen – wie etwa die Aufstellung und Unterhaltung einer Waschmaschine – bei den Bewohnern des jeweiligen Flurs, in der Regel gemäss Mehrheitsentscheidung der Flurversammlung (hall meeting) erhoben. – Siehe Hamegeld, Hütegeld.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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