Family Office (so auch im Deutschen gesagt)

Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung (bank-independent administration) grosser privater Vermögen befassen. – Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrerer Mitglieder einer einzelnen Familie. Sie sind in der Regel organisiert als – Angestellte der Vermögensbesitzer (asset owners), – vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensbesitzer, – Kommanditgesellschaften mit den Vermögensbesitzern als Kommanditisten oder – Dienstleister aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bezüglich der aufsichtlichen Erfordernisse an das Private Family Office ein besonderes Merkblatt herausgegeben. – Siehe Fideïkommiss.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Family Office (so auch im Deutschen gesagt)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/family-office-so-auch-im-deutschen-gesagt/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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