Family Office (so auch im Deutschen gesagt)

Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, die sich mit der bankenunabhängigen Verwaltung (bank-independent administration) grosser privater Vermögen befassen. – Private Family Offices verwalten das Vermögen einzelner oder mehrerer Mitglieder einer einzelnen Familie. Sie sind in der Regel organisiert als – Angestellte der Vermögensbesitzer (asset owners), – vermögensverwaltende Kapitalgesellschaften der Vermögensbesitzer, – Kommanditgesellschaften mit den Vermögensbesitzern als Kommanditisten oder – Dienstleister aufgrund eines Geschäftsbesorgungsvertrags. – Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bezüglich der aufsichtlichen Erfordernisse an das Private Family Office ein besonderes Merkblatt herausgegeben. – Siehe Fideïkommiss.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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