Escrow (in dieser Bedeutung auch im Deutschen gesagt und sächlichen Geschlechts; seltener mit Treuhandvereinbarung übersetzt)
Auf dem Finanzmarkt Urkunde über eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien. Dieses Dokument verbleibt solange bei einer dritten, unabhängigen Partei (Escrow-Anbieter; trusted third party) bis beide Vertragspartner ihre Verpflichtungen erfüllt haben. – Der Zweck eines Escrow besteht darin, eingegangene Verpflichtungen abzusichern. So kann zwar schon ein Konto bei einem Escrow-Anbieter eröffnet werden. Dieser wird aber eine allfällige Zahlung erst vornehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Vertragsparteien ihre Verpflichtungen zur gegenseitigen Zufriedenheit erfüllt haben. – Siehe Zwischenverwahrung.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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