Enforcer (so auch im Deutschen gesagt; seltener
Bilanz-Kontrolleur): Die Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen muss ab dem Stichtag ultimo Dezember 2004 neben der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer auch einem Audit durch einen externen Revisor unterzogen werden. In Deutschland ist dieses Enforcement-Verfahren zweistufig. Auf der ersten Stufe steht ein unter privatrechtlicher Trägerschaft, in Benehmen mit dem Bundesministerium für Justiz von Verbänden der berufs- und Interessensvertretung gegründeter Verein, die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Berlin. Auf der zweiten Stufe steht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Aufsichtsbehörde mit hoheitlicher Befugnis. – Siehe Abschlussprüfungs-Richtlinie, Enforcement, Probator. – Vgl. Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 178 ff. (dort auch nähere Angaben über der neuen Bilanzkontrolle unterliegenden Unternehmen; Organisatorisches), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 210 (Übersicht der Enforcement-Verfahren seit 2005; S. 209 am linken Rand auch Länderverteilung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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