Arbeitsgruppe des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht mit dem Zweck, Mängel im Electronic Banking aufzudecken und allfälligen aufsichtsrechtliche Handlungsbedarf (need for supervisory action) festzustellen. – Daneben bemüht sich auch die EZB diesen Zielen im besonderen und hat verschiedene entsprechende Dokumente herausgegeben; siehe diese bei
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
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