Credit Default Swap-Markttransparenz (CDS market transparency)
CDSs schrieb man zumindest eine Mitschuld (contributory fault) beim Entstehen der Subprime-Krise und der ihr folgen Finanzkrise zu. – Der Internationale Derivatenhändler-Verband International Swaps and Derivates Association veröffentlichte daher im Frühjahr 2009 genaue Umschreibungen für den Eintritt eines Kreditereignisses. Bei Streitfragen entscheidet ein Ausschuss, ob ein Kreditereignis bei Insolvenz, Zahlungsverzug oder Umschuldung gegeben ist. – Ein den Marktteilnehmern von dem weltweit führenden CDS-Händler J.P. Morgan zur Verfügung gestelltes Preismodell hat dazu beigetragen, die Bewertung von CDSs weitgehend vereinheitlichen. – Mehrere Börsen haben den Handel mit CDSs aufgenommen. Damit können CDS-Kontrakte über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden. Das verhindert, dass bei Zahlungsunfähigkeit eines CDS-Handelspartners die Gegenpartei in Mitleidenschaft gezogen wird und sich die Zahlungsschwierigkeiten (financial difficulties) dann weltweit auf den CDS-Markt gesamthaft ausweiten. – Nicht gelöst ist bis anhin aber das Problem der Credit Default-Spekulation. Nach wie vor kann jemand eine Kreditversicherung auf ein Unternehmen oder ein Land kaufen, obschon er kein Gläubiger des Unternehmens oder dieses Landes ist, er eine “nackte Position” hält, wie man auch sagt. Weil bei einer Insolvenz bzw. einem Staatsbankrott die Zahlung der Kreditversicherung fällig wird, so haben die Besitzer des CDS wenig Grund, für eine Sanierung bzw. Umschuldung einzutreten. Ihre Interessen stehen daher denen der tatsächlichen Gläubigern grundsätzlich entgegen. – Siehe Credit Default Swap, nacktes. Credit Default SwapSpekulation, Knotenpunkt. – Vgl. Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 185 f. (neue Rechtslage; Transparenzvorschriften) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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