Brandgeld auch Feuergeld (fire payment; heating allowance; inceneration premium)

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Abgabe zur Feuer-Versicherung. Etwa um 1750 wurde in vielen deutschen Gebieten eine staatliche und behördlich organisierte Zwangsversicherung (statutory insurance) gegen Feuerschaden (fire damage) eingeführt, um der durch Brände verursachte Verarmung (pauperisation) ganzer Dörfer und Städte Einhalt zu gebieten. – Das – in früherer Zeit von Mitbürgern eingesammelte Geld oder – der von der Versicherung ausbezahlte Betrag an einen Brandgeschädigten. – Zahlung für Löschhilfe bei einem Brand, geleistet von – dem Geschädigten, – der Gemeinde oder – der Versicherung und früher in der Regel für Einrichtungen der Feuerbekämpfung (fire protection facilities), wie die Anlegung von Löschteichen (fire protection ponds), Beschaffung von Spritzen (syringes, fireengines), Pumpen (pumps) und Schläuchen (fire hoses) zweckgebunden. – Zahlung, die Eltern von schulpflichtigen Kindern früher neben dem Schulgeld zur Beheizung der gemeindlichen Schulgebäude zu entrichten hatten. – Frühere Umlage in manchen Gemeinden, um die, kalte, weil in der Regel nicht mit einem das Haus wärmenden Viehstall verbundene Lehrerwohnung zu beheizen. – Früher eine Abgabe auf jedes Haus mit Feuerstelle; Herdgeld. – Andere Bezeichnung für das Leuchtturmgeld. – Zuwendung des Arbeitgebers an Beschäftigte, damit diese für ihren Privathaushalt Brennstoffe (heating material) kaufen können. – Von manchen Städten heute an Bestatter bezahlte Prämie für jede zur Einäscherung (incineration) angelieferte Leiche. Zweck dabei ist, Grabflächen auf dem Friedhof so weit wie möglich klein zu halten, also allfällige Erweiterungen zu vermeiden bzw. das Krematorium (crematory) auszulasten.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Brandgeld auch Feuergeld (fire payment; heating allowance; inceneration premium)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/brandgeld-auch-feuergeld-fire-payment-heating-allowance-inceneration-premium/ (Stand: 15.10.2022).

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