Anlage-Risiko und Anlagerisiko (investment risk, investor’s risk)

Ein allfälliger Verlust daraus, dass man sein Geld in einen Vermögenswert oder in mehrere Vermögensgegenstände umwandelt. Eine solche Verlustgefahr (risk of losing) besteht immer, bei jederart Investition; sie ist dem Umstand zuzuschreiben, dass man grundsätzlich durch die Tätigkeit der Geldanlage vorhandene Zahlungsmittel aus dem eigenen Besitz in die Verfügungsgewalt von Vertragspartnern überträgt. – Offenkundig jedoch gibt es vielerlei Abstufungen bei der Gefahr eines Verlustes; abhängig in erster Linie wohl davon, welchen Vertragspartner (unbekannter Anbieter im Internet einerseits, Bank des Vertrauens andererseits) und welchen Anlagegegenstand (hie Edelmetall wie Gold, da von einer Zweckgesellschaft emittierte Papiere) man wählt. – Eine risikolose Anlage (risk-free investment) gibt es trotz wiederholter gegenteiliger Behauptungen selbst in bezüglichen Lehrbüchern und in scheingelehrten Fachaufsätzen nicht! Auch wer sein Geld in Goldbarren investiert, muss damit rechnen, dass der private Goldbesitz behördlich verboten wird, wie beispielsweise in den USA zwischen 1933 und 1976. Mannigfach und sehr anschaulich lehrt die Geschichte, dass diesfalls liebe Mitmenschen, nicht zuletzt auch geschwätzige Familienangehörige (talkactive, garrulous family members) und neidische Freunde (jealous friends), rasch dafür sorgen werden, dass – der verborgene Goldhort durch Amtswalter des Staates beschlagnahmt, – der Goldhorter empfindlich bestraft und gesellschaftlich geächtet sowie – der Denunziant (whistleblower) fürstlich belohnt wird. – Vergessen sei nicht, dass auch das Horten von Bargeld zu Hause (Matratzengeld) die Gefahr von Verlust in sich birgt. Im Masse der Inflationsrate mindert sich nämlich die Kaufkraft der Barhorte. – Siehe AnlageAnlagemodell, Anlagemut, Streuung, Risiko, Risikoanleger, Risk Taker, Risikofähigkeit, Velleïtät, Vieleck, magisches.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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