Aktien-Optionen (share [US
stock] options): Vertrag, der für den Käufer das Recht (nicht aber die Verpflichtung) enthält, an einem oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Aktien zu einem festgelegten Preis (Ausübungspreis) zu kaufen oder zu verkaufen. Gemäss den International Accounting Standards müssen Aktien-Optionen als Ausgaben bilanziert werden; in Deutschland gehören sie bis anhin noch zum Ausserbilanzgeschäft. – Spitzenmanagern (chief executive officers, CEOs) gewährte Bezahlung mit Anteilen am eigenen Unternehmen. Der ursprüngliche Sinn ist, dem Management einen Anreiz zu bieten, den Wert des Unternehmens zu steigern. Weil jedoch der Ausübungspreis bei fallenden Börsenkursen oftmals nach unten angepasst wird, und weil sich grundsätzlich das Einkommen der Vorstandsmitglieder nicht mindert, wenn der Unternehmenswert sinkt, so geriet diese Vertragsart ab etwa 2000 stark in die öffentliche Kritik (sie schaffe “perverse Anreize”; perverse incentives). – Siehe Aktienanleihe, Belegschafts-Aktien, Bonifikation, Call, Dedicated Short Bias, Hedge-Fonds, Hurdle Rate, Librierung, Nominee, Option, Put, Vorstandsbezüge. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Januar 2006, S. 31 ff. (ausführliche Darstellung).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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