Vermögen
Thematische Übersicht zu Vermögen mit 9 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Guthaben bezeichnet den Kredit-Saldo eines Kontos sowie Vermögen. Definition und Bedeutungen des Begriffs im Finanzlexikon.
Geldheirat bezeichnet eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, die vorwiegend wegen des finanziellen Vermögens des Partners geschlossen wird.
Geiz bezeichnet das übermäßige Streben nach Geld und Vermögen, bei dem der Besitz zum Selbstzweck wird. Ältere Begriffe sind Philargyrie und Parsimonie.
Definition von Habschaften, Habschaft und Habseligkeiten: Kleidung, Möbel, Hausrat und Elektrogeräte, jedoch kein Geld oder sonstiges Finanzvermögen.
Habsucht und Habgier bezeichnen das krankhafte, unersättliche Streben nach Besitz. Der Lexikoneintrag erläutert Ursachen, Merkmale und Abgrenzungen.
Geldstolz bezeichnet die Zuschreibung persönlicher Vorzüge aufgrund von Reichtum und die damit verbundene Geringschätzung anderer Menschen.
Definition von „Geldleute“: vermögende, zahlungskräftige Personen und Gruppen mit Einfluss auf Politik und Gesellschaft.
Geldschatz bezeichnet angesammeltes Vermögen aus Bargeld oder Edelmetallmünzen sowie Geld als Ersatz für fehlende Zuneigung.
Definition von Geldgattin und Geldgemahlin: eine vermögende Frau, die einen meist jüngeren Mann wegen ihres Reichtums heiratet. Historische Einordnung.
