Zinskontrolle (management of interest rates)

Eine staatliche Behörde setzt den Zinssatz allgemein oder auf bestimmten Teilmärkten fest mit dem Ziel, dass Leihkapital vorab den erwünschten Zwecken zugeführt wird, etwa dem Aufbau einer Rüstungsindustrie, dem
Bau von Militairanlagen und Prachtbauten oder einem Spezialfonds für “Forschungs”Reisen von Professoren (of course with live-in partner, house dog and a container full of household effects; that really is no joke: I have seen how it happened). – Siehe Zinssubvention.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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