Zinsgleitklausel (variable rate clause, interest escalation clause)

In einen Darlehnsvertrag die Vereinbarung, dass die Höhe des Zinses während der Vertragslaufzeit geändert werden kann. Meistens sind Zeitgleitklauseln mit Bezug auf eine veränderliche, marktorientierte Grösse festgelegt, wie etwa den EURIBOR. Bewegt sich diese Bezugsgrösse über einen gewissen Schwellenwert, so ändert sich zwangsläufig auch der Zinssatz für das Darlehn. – Siehe Duration, Kreditzusage, konditionsfixierende, Laufzeitenrisiko, Referenz-Zinssatz, Zinsbindung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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