Wohngeld (housing benefit, lodging allowance, dwelling allowance)

Allgemein eine öffentliche Beihilfe zur Bestreitung der Ausgaben für Wohnraum, als Mietzuschuss (housing benefit) an den Mieter oder als Lastenzuschuss (cost benefit) an den Vermieter bezahlt (money that the government provides to people with no income or very low income to pay for part or all of their rent).– Zusätzlich zum Gehalt – vor allem der öffentlich Bediensteten – bezahltes Entgelt, früher im allgemeinen aufgrund der regionalen Teuerungsunterschiede nach Ortsklassen gestaffelt (Ortszuschlag; residence allowance). – Umgangssprachliche, juristisch nicht richtige Bezeichnung für das Hausgeld. – Siehe Real Estate Investment Trust, Wirtschaftsgeld, Wohneigentum, Wohnungsgeld, Zwei-SäulenPrinzip. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom September 2006, S. 72, S. 77 (Wohngeld-Zahlungen in Deutschland in den letzten Jahren).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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