Wertpapiere, qualifizierte (qualified securities)
Begriff des deutschen Rechtes und in § 20 KWG aufgezählt, nämlich – Schuldverschreibungen, – die unbedingt rückzahlbar und im Falle der Insolvenz oder Liquidation des Emittenten nicht nachrangig zu bedienen sind, – für die an einer Börse täglich ein Börsenpreis festgestellt wird sowie – Aktien, die in einen gängigen Aktienindex einbezogen sind.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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