Warenbescheinigung (stock certificate)

An Warenbörsen müssen die zur Lieferungserfüllung aus einem Futures-Geschäft notwendigen Produkte auch verfügbar sein. Der Börsengeschäftsführung beauftragt daher Fachleute mit der Begutachtung, die daraufhin ein entsprechendes Zeugnis (Zertifikat; certificate) ausstellen. Die Waren werden in Lagerhäusern (warehouses) aufbewahrt, die von der Börse anerkannt sind und kontrolliert werden. – Siehe Lokomarkt, Vertretbarkeit, Ware, schwimmende, Warrant.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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