Verwaltungsgebühr (management fee; administrative fee)

Bei einer Bank die Abgeltung der Kosten, die durch besondere Dienste des Instituts gegenüber dem Kunden entstanden sind, wie etwa bei Trecker-Zertifikaten. – Zahlung, die für eine behördliche Massnahme zur Regelung eines Einzelfalls fällig wird, wie etwa bei einer Baugenehmigung (building licence) oder einer Passausstellung (passport issuance). – Siehe Gebühr.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar