Verlust, erwarteter (expected loss)
Nach IFRS 9 müssen Eintrittswahrscheinlichkeiten von Risiken jeder Art über die ganze Laufzeit angesetzt werden. Die neue Regelung gilt nicht nur für Banken, sondern betrifft unabhängig von der Branche die Wertminderungen jedwelcher Finanzinstrumente, die zu Anschaffungskosten bilanziert werden. Das zwingt zu einer zeitnahen Bildung von Risikovorsorgeposten, weil auch die erwarteten Zahlungsströme (expected cash-flow, ECF) im Vordergrund steht. Ebenso sind Zinserträge (interest receivable) jeder Art nicht mehr in der vertraglich vereinbarten Höhe zu verbuchen, sondern auf Grundlage der erwarteten Zahlungen. – Siehe Informationsblätter für Finanzinstrumente, Verlust, eingetretener.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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