Verlust, unerwarteter (unexpected loss)

Allgemein das Produkt aus Ausfallwahrscheinlichkeit und Verlusthöhe bei Ausfall. Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, entsprechende Verluste mit Eigenkapital abzufedern. – Siehe Imparitätsprinzip. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 37 f.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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