Verbindung, indirekte (related link)

In der Terminologie der EZB eine vertragliche und technische Regelung, wonach Wertpapiere zwischen zwei nicht unmittelbar miteinander verbundenen Wertpapier-Abwicklungssystemen über ein drittes System, das als Vermittler (Intermediär; intermediary) auftritt, angemessen übertragen werden können.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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