Tranche (tranche, manchmal auch piece)
Teilausgabe einer Begebung von Finanzinstrumenten (a specific part of a larger transaction; each purchase and resale of a separate block of bank instruments within the total transaction is known as a tranche). Neben Obligationen im herkömmlichen Sinne – was mit dem Begriff in der älteren Literatur noch allein verbunden ist – werden immer mehr auch andere handelbare Finanzinstrumente in Stücke mit unterschiedlichem Risiko und demzufolge unterschiedlicher Verzinsung zerlegt und weltweit Investoren zum Kauf angeboten. – Nach § 2 der Verordnung über die buchhalterische Darstellung, Rechnungslegung und Wertermittlung der Anteilklassen von Sondervermögen (Anteilklassenverordnung [AntKlV]) aus dem Jahr 2005 muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sich nach ihr jeder, eine einzelne Anteilklasse des Sondervermögens betreffende, Geschäftsvorfall in seiner Entstehung und Abwicklung nach Art und Zeitpunkt verfolgen lässt, und seine Zurechnung zu der jeweiligen Anteilklasse ersichtlich ist. – Siehe Aktie, Aktiva, illiquide, Credit Default Swaps, Darlehn-gegen-PapiereGeschäft, Kapitalverwaltungsgesellschaft, Originate-to-distribute-Strategie, Partialobligation, Pool, Reintermediation, Rückübertragungs-Klausel, Single Master Liquidity Conduit, Tranchendicke, True-Sale-Verbriefung, Verbriefung, Verbriefungsstruktur, Zweckgesellschaft.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
