Storno (contra entry, correction entry; payment; cancellation; stop order)
Die Aufhebung eines Buchungspostens durch eine Gegenbuchung anstelle des Durchstreichens. – In der älteren Finanzsprache die Begleichung einer Schuld, auch Stornierung genannt. – Die Rückgängigmachung (rescission) einer vertraglichen Vereinbarung allgemein und eines Versicherungsvertrags im besonderen. – Der Widerruf eines Auftrags an einen Makler, abgemachte Geschäfte auf ausführen. – Siehe Ausgleichsbuchung, Glattstellung, Mistrade, Stop-Auftrag, Stornoquote, Zahlung.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
