Eigentum, unbelastetes (clear title)

Bei einem Vermögensgegenstand hat der Besitzer – in älteren Dokumenten of auch Possessor – die volle rechtliche Herrschaft (the asset is clear of any legal encumbrances as pledge and other forms of priority rights from third parties). Eine entsprechende, meist formularmässige (on a form) Erklärung verlangen Banken in der Regel, ehe sie einen Vermögenswert als Sicherheit für ein Darlehen annehmen. – Siehe Belastung, Vermischungs-Risiko.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar