October 2022 - Page 5 of 804 - Dr. Gerhard Merk

Begriffserläuterungen aus der Finanzwelt im allgemeinen und aus der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) insonderheit sowie auch aus dem Bereich des Aufsichtsrechts und der Staats-Schuldenverwaltung, auf mehrfachen Wunsch ergänzt auch um etwelche, zum Verständnis der Zentralbankpolitik notwendige Grundbegriffe des Bank- und Börsenwesens, sowie ältere und neuere Ausdrücke, die sprachlich auf “Geld” Bezug nehmen, die Beschreibung einiger für die europäische und die weltweite geldpolitische Zusammenarbeit wichtiger Gremien und Foren sowie Hinweise auf entsprechende Fachartikel im Monatsbericht der Deutschen Bundesbank, im Monatsbericht der Europäischen Zentralbank und im Jahresbericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie – durchwegs auf die Gegebenheiten und Rechtsverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland bezogen. Alphabetisch geordnet, mit den jeweiligen englischen Fachbegriffen, und erarbeitet hauptsächlich aufgrund offizieller Druckschriften. Über die Suchfunktion des Browsers sind auch viele Begriffe aufzufinden, denen kein eigenes Stichwort gewidmet ist.

Zuwendung, vormundschaftliche (custodial gift)

Von Erwachsenen an Minderjährige übertragene Vermögenswerte. Diese werden entweder vom Schenker oder einem Dritten bis zur Volljährigkeit des Begünstigten verwaltet. Oft geschieht dies auch durch Einzahlungen auf ein Sparbuch (gift to a minor child from an adult who maintains control over the gift, or grants such control to another adult, until the child reaches maturity… read more »

Zuteilungssatz, marginaler (marginal allotment rate)

Bei – liquiditätszuführenden Geschäften (liquidity-providing transactions) mit der EZB der niedrigste, – bei liquiditätsabschöpfenden Geschäften (liquidity-absorbing operations) mit der EZB der höchste Zinssatz, zu dem Gebote angenommen werden. – Siehe Bid-to-cover ratio, Cover Ratio, Tenderverfahren, Mengentender, Mindestreserve-Verzinsung, Unterbietung, Zinstender. – Vgl. die Sätze im Teil “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Statistik” des jeweiligen Monatsberichtes der… read more »

Zustellgeld und Zustellgebühr (delivery fee)

Früher bei Postdiensten (postal services) üblicher Einzug von Geld beim Empfänger im Zuge der Überreichung einer Sendung. Der Aufwand für das Inkasso dieses Betrages überstieg oft diesen eingezogenen Betrag. In den meisten Fällen rechnet man daher heute die Kosten für die Ablieferung in die Hände des Kunden in das vom Versender zu entrichtende Frachtgeld ein…. read more »

Zulassung (admission)

Aufsichtsrechtlich definiert als ein förmlicher Hoheitsakt, welcher die Befugnis verleiht, die Tätigkeit eines Finanzdienstleisters auszuüben.– An der Börse die – die vom Börsenvorstand ausgesprochene Berechtigung einer Person, am Handel teilzunehmen oder – die Aufnahme eines Papiers in den Handel. – Siehe Bankenführerschein, Bönhase, Erlaubnis, Zulassungspflicht. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die… read more »

Zombie (zombi[e])

Wenn nicht anders definiert ein Unternehmen, das am Markt tätig ist, obwohl es sich aus verschiedenen Gründen nahe der Zahlungsunfähigkeit befindet (a company that continues operation despite the fact that it lies in wait for closure, is insolvent or on the verge of running in bankruptcy). – Zombie = hier: ein zum Leben erweckter Toter… read more »

Zuckerguss (sugar coatin, glacé icing)

In kriminellen Kreisen eine andere Bezeichnung für Bestechungsgeld (slang referring to graft in underworld and criminal society). – Siehe Schmiergeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

Zulassungsstelle (admissions board)

In Deutschland Gremium an der örtlichen Börse, das über die Erlaubnis entscheidet, Effekten in die amtliche Notierung einzubeziehen (listing; Kotierung). Dazu überwacht sie auch die Einhaltung der Pflichten, die sich bei der Zulassung für den Emittenten und für die emissionsbegleitende Bank ergeben. – Siehe Begebung, Emissionsgeschäft, Wertpapier-Verkaufsprospekt. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf… read more »

Zugtiergeld (draught animal fee)

Frühere gemeindliche Abgabe auf Zugtiere (draught animals: Pferde, Esel, Maulesel); in der Regel als Zwecksteuer für den Wegebau. – Diese Zahlung ist der Vorläufer der heutigen Kraftfahrzeugsteuer. – Siehe Halage, Pferdegeld, Viehgeld. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol.,… read more »

Zusatzaktie (bonus share)

Eine neue Aktie, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln an die Aktionäre ausgegeben wird. – Siehe Gratisaktie. Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden! Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec. Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol. E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/ https://www.gerhardmerk.de/

Zusage, vorläufige (binder)

Auf dem Finanzmarkt eine schriftliche Vereinbarung zwischen zwei Partnern, die bis zur endgültigen Vertragsausarbeitung gilt (a written statement binding two parties to an agreement until a formal contract can be executed). – In der Assekuranz wird auf diesem Weg häufig bei Vertragsabschluss seitens der Versicherung eine Deckungszusage ([provisional] cover note) abgegeben, ehe die Police ausgefertigt… read more »

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