Zinsschein und Kupon in älteren Dokumenten auch Coupon (interest voucher)
Der einem festverzinslichen Wertpapier (fixed-interest security) beigefügte Quittungsvordruck (receipt form). Gegen Vorlage des Zinsscheins wird die fällige Zahlung des Zinses geleistet; siehe § 803 BGB. – Siehe Kupon, Stückzinsen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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