Wirtschaftsregierung, europäische (European economic government)
Vorschlag, in der Eurozone – manchmal auch gar: in der EU gesamthaft – eine einheitliche, von einem eigens hierzu einzurichtenden Gremium zu veranstaltende Wirtschaftspolitik zu betreiben; entgegen Artikel 4 des EUV, der alle nicht der EU übertragenen Zuständigkeiten bei den Mitgliedsstaaten belässt. – Insoweit diese, im einzelnen sehr unterschiedlichen Pläne auf eine Koordinierung der Fiskalpolitik ausgerichtet sind, so ist dagegen grundsätzlich nichts einzuwenden. Wenn aber durch ein solches Gremium in die Unabhängigkeit der EZB eingegriffen werden soll, dann ist Inflation programmiert. Denn der leichteste und publikumswirksame Weg, Beschäftigung und Wachstum kurzfristig zu erhöhen (short push), geht über eine Ausweitung der Geldmenge – was längerfristig (at medium and long term) dann jedoch zu bedeutend weniger Wachstum und viel mehr Arbeitslosigkeit führt. – Auch die in diesem Zusammenhang immer wieder vorgeschlagene Beeinflussung des Wechselkurses des EUR durch eine europäische Wirtschaftsregierung führt zu nichts. Denn internationale Wettbewerbsfähigkeit wird bestimmt nicht am Devisenmarkt erzielt. Vielmehr wird diese einzig und allein durch kostengünstige Ausbringung (by cost minimisation) in den Betrieben erarbeitet. – Siehe Europäischer Währungsfonds, Fiskalunion, Geldwertstabilität, Inverzugsetzung, Semester, europäisches, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Subsidiaritätsprinzip, Wirtschaftsraum. – Vgl. Jahresbericht 2011 der Deutschen Bundesbank, S. 37 ff. (wirtschaftliche Koordinierung in der EU allgemein und im besonderen; Übersicht; Literaturhinweise).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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