Wahrsagergeld (fortune-teller’s fee)

In älteren Dokumenten die Bezahlung des Wahrsagers, auch Hellseher (clairvoyant) genannt. Dieser sollte vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Begebenheiten ausforschen, deren Einblick sich dem Kunden entziehen. – Bis heute hielt sich dieses Geschäft; und es wird behauptet, dass nicht wenige auch bedeutende Investoren sich bei ihrer Entscheidung der Dienste entsprechender Personen bedienten. Jedenfalls findet man in den Medien reichlich einschlägige Angebote; wobei manchmal kaum zu erkennen ist, inwieweit es sich hier um Wahrsagerei (fortune-telling, soothsaying) oder um gewieft eingefädelte (clever threaded) Kursmanipulation handelt. – Siehe Astro-Prognose, Deuteroskopie, Finanzpsychologie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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