Wahrsagergeld (fortune-teller’s fee)

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In älteren Dokumenten die Bezahlung des Wahrsagers, auch Hellseher (clairvoyant) genannt. Dieser sollte vergangene, gegenwärtige oder zukünftige Begebenheiten ausforschen, deren Einblick sich dem Kunden entziehen. – Bis heute hielt sich dieses Geschäft; und es wird behauptet, dass nicht wenige auch bedeutende Investoren sich bei ihrer Entscheidung der Dienste entsprechender Personen bedienten. Jedenfalls findet man in den Medien reichlich einschlägige Angebote; wobei manchmal kaum zu erkennen ist, inwieweit es sich hier um Wahrsagerei (fortune-telling, soothsaying) oder um gewieft eingefädelte (clever threaded) Kursmanipulation handelt. – Siehe Astro-Prognose, Deuteroskopie, Finanzpsychologie.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wahrsagergeld (fortune-teller’s fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wahrsagergeld-fortune-tellers-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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