Wahlgeld (election stimulation payment; vote-buying; campaigning expenditures; election gift;)

An wahlberechtigte Bürger vom Staat ausbezahlte Summe, wenn sich diese bei der Wahl von Volksvertretern durch ihre Stimmabgabe beteiligen. – Von Interessensvertretern (lobbyists) an Personen geleistete Zahlung, wenn diese bei einer Wahl ihre Stimme nach Anweisung des Zahlenden abgeben (Stimmenkauf; buying of votes). – Von Parteien bei Wahlen ausgegebene Summen, um den Kandidaten bzw. das Programm an die Wähler heranzutragen (Wahlpropaganda; election campaign, canvassing). – Von einer Regierung vor Wahlen bestimmten Personengruppen gewährte Vergünstigungen, zumeist Steuergeschenke (tax presents), um deren Stimme bei der Wahl zu gewinnen. – Siehe Geld, weiches, Kasse, schwarze, Rückvergütung, Schmiergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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