Wahlgeld (election stimulation payment; vote-buying; campaigning expenditures; election gift;)

An wahlberechtigte Bürger vom Staat ausbezahlte Summe, wenn sich diese bei der Wahl von Volksvertretern durch ihre Stimmabgabe beteiligen. – Von Interessensvertretern (lobbyists) an Personen geleistete Zahlung, wenn diese bei einer Wahl ihre Stimme nach Anweisung des Zahlenden abgeben (Stimmenkauf; buying of votes). – Von Parteien bei Wahlen ausgegebene Summen, um den Kandidaten bzw. das Programm an die Wähler heranzutragen (Wahlpropaganda; election campaign, canvassing). – Von einer Regierung vor Wahlen bestimmten Personengruppen gewährte Vergünstigungen, zumeist Steuergeschenke (tax presents), um deren Stimme bei der Wahl zu gewinnen. – Siehe Geld, weiches, Kasse, schwarze, Rückvergütung, Schmiergeld.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Wahlgeld (election stimulation payment; vote-buying; campaigning expenditures; election gift;)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/wahlgeld-election-stimulation-payment-vote-buying-campaigning-expenditures-election-gift/ (Stand: 15.10.2022).

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