Vorgeschichte, komplexe finanztechnische (complex financial history)

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Begriff aus dem Prospektrecht der EU. Eine solche ist beispielsweise gegeben, wenn eine Konzernzentrale eine Anleihe begibt; der Emittent selbst aber keine operativen Geschäfte betreibt, sondern diese in den formalrechtlich eigenständigen (independent as to legal form) Tochtergesellschaften stattfindet. In diesen Fällen ist die Finanzlage des Emittenten so eng mit der anderer Gesellschaften verbunden, dass ohne genauere Informationen über diese Firmen ein Anleger sich kein ein gesichertes Urteil über die Finanzlage und die Zukunftsaussichten des Emittenten bilden kann. Das Prospektrecht schreibt daher vor, dass solche geschäftlichen Umstände genau anzugeben sind, um eine klare Durchsichtigkeit auch der organisatorischen Verkettungen zu gewährleisten. – Siehe Prospekt-Rechtssetzung der EU. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 33 f. (Erläuterung der bezüglichen Verordnung der EU vom März 2007).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Vorgeschichte, komplexe finanztechnische (complex financial history)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/vorgeschichte-komplexe-finanztechnische-complex-financial-history/ (Stand: 15.10.2022).

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