Vorempfang auch Erbvor[be]zug (advancement)
Geld oder Vermögenswerte, die ein Erblasser im Vorgriff auf eine testamentarisch verfügte Hinterlassenschaft bereits zu Lebzeiten an Erben überträgt (money or property given to heirs by the deceased before death and intended as an advance against the beneficiary’s share in the testament).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
