Vinkulierung (restricted transferability)

Allgemein die Bindung des Rechtes der Übertragung eines Wertpapiers an die Genehmigung des Emittenten. – Im besonderen die Beschränkung der Übergabe von Aktien, in der Regel dadurch, dass der Vorstand der Gesellschaft seine Einwilligung geben muss. – Siehe Verzinsungsverbot.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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