Viktualien-Taxe (magisterial price-fixing relating to victuals)
Früher in manchen Städten und Herrschaftsgebieten amtlich festgesetzter Höchstpreis für Lebensmittel. – Wie die Wirtschaftsgeschichte nachweisen kann, lag der so verordnete Preis oft sehr weit über dem Preis an vergleichbaren Orten ohne eine behördliche Preisverordnung. Die Erklärung liegt darin, dass bei niedrigem Preis für die Erzeuger wenig Anreiz besteht, das Angebot auszudehnen. – Siehe Akzise, Anschreiben, Detz, Impost, Octroi, Ungeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
