Viktualien-Taxe (magisterial price-fixing relating to victuals)

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Früher in manchen Städten und Herrschaftsgebieten amtlich festgesetzter Höchstpreis für Lebensmittel. – Wie die Wirtschaftsgeschichte nachweisen kann, lag der so verordnete Preis oft sehr weit über dem Preis an vergleichbaren Orten ohne eine behördliche Preisverordnung. Die Erklärung liegt darin, dass bei niedrigem Preis für die Erzeuger wenig Anreiz besteht, das Angebot auszudehnen. – Siehe Akzise, Anschreiben, Detz, Impost, Octroi, Ungeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Viktualien-Taxe (magisterial price-fixing relating to victuals)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/viktualien-taxe-magisterial-price-fixing-relating-to-victuals/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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