Viehschnittgeld (castration tax)
In älteren Dokumenten die zumeist nach einzelnen Nutztieren untergliederte, behördlich festgesetzte Taxe für den Viehschnitter (cattle castrator), der teilweise davon wieder einen bestimmten Prozentsatz als Abgabe an die Landeskasse abführen musste.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
