Viehgeld (livestock due)

Früher eine Abgabe, bemessen nach der Anzahl der Nutztiere, auch Klauensteuer (claw tax) genannt. Ausgenommen vom Viehgeld waren in der Regel Zugtiere (draught animals; Lastvieh), das oftmals eigens besteuert wurde. – Siehe Detz, Pferdegeld, Quickgeld, Zugtiergeld.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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