Verzinsungsverbot (ban on interest)

Die von der Regierung oder der Zentralbank ausgesprochene Verfügung an die Banken, bestimmten Einlegern keine Zinsen gutzuschreiben. In der Regel ist ein solches Verbot gegen ausländisches heisses Geld gerichtet und wurde um 1972 in vielen europäischen Staaten eingeführt. Gleichzeitig versuchte man, allfällige Umgehungsgeschäfte, wie etwa der Kauf von Immobilien, Aktien – hier wurde teilweise gesetzlich eine Vinkulierung vorgeschrieben -, Gesellschaftsanteilen oder das Engagement in Grundpfandrechten aller Art ausgeschlossen. – Siehe Negativzins.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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