Verwirkungsklausel auch kassatorische Klausel (forteiture clause)

Bei RatenzahlungsVerträgen die hier übliche Abrede, dass bei Zahlungsrückstand (Rezess; arrears) auch nur einer einzigen Rate der Restbetrag gesamthaft sofort fällig wird (forfeiture clause in a hire purchase agreement gives the lender [the bank] the right to cancel the contract and to demand the immediate repayment of all liabilities). Verwirkungsklauseln sind häufig gerichtlich angefochten worden. Sie gelten grundsätzlich jedoch als statthaft. – Siehe Abzahlungsfrist, Covenant, Darlehn, widerrufenes, Default, Downgrade-Trigger-Klausel, Drittfälligkeits-Klausel, Drittverzugs-Klausel, Endfälligkeit, Erstraten-Verzugsklausel, Höchstlaufzeiten, Mindestraten, Mindesteinschuss-Sätze, Verfall, Verzug.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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