Verlustausgleich, steuerlicher (tax-deductible loss compensation)

Auch in: EN FR

Bei einer Bank die Möglichkeit, Verluste aus notleidenden Krediten (bad-debt losses) bei der Steuerschuld zumindest teilweise geltend zu machen. – Die steuerrechtlichen Bestimmungen hierzu sind in den jeweiligen Staaten unterschiedlich, gesamthaft gesehen aber einschränkend. Man unterstellt, dass Banken hinsichtlich der Gewährung von Darlehn nachlässiger werden, wenn von vornherein feststeht, dass ein Teil der Verluste über die Veranlagung zur Steuer ausgeglichen werden kann (Moral Hazard). – Andererseits führen die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen dazu, dass international tätige Banken risikobehaftete Darlehn bei Niederlassungen in dem Staat auszahlen, wo eine grosszügige Abschreibung allfälliger Verluste über die Steuer möglich ist. – Siehe Gewinnbesteuerung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Verlustausgleich, steuerlicher (tax-deductible loss compensation)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/verlustausgleich-steuerlicher-tax-deductible-loss-compensation/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

12 Seitenaufrufe dieser Seite