Variable Interest Entity, VIE (so auch im Deutschen gesagt)

In den USA rechtlich geordnete (FIN 46) besondere Form einer Zweckgesellschaft. Es handelt sich näherhin um – eine juristisch selbständige Wirtschaftseinheit (autonomous economic entity), deren Eigenkapitalgeber – nicht als Hauptrisikoträger (main risk carrier) gilt oder – trotz Stimmrechtsmehrheit satzungsgemäss keinen beherrschenden Einfluss ausüben kann. – Banken müssen nach GAAP für diese Entities kein Eigenkapital und keine Reserven vorhalten. Sie sind auch nicht zur Offenlegung darüber verpflichtet, welche Vermögenswerte sie an ihre VIEs verkaufen, noch welche Preise dafür berechnet wurden und auch nicht, ob deren Wert in der Zwischenzeit gesunken ist. – Im Zuge der Subprime-Krise geriet dies in die Kritik; die Konsolidierung von VIEs wurde auch in den IFRS durch SIC 12 “Consolidation – Special Purpose Entities” sehr lasch geordnet. – Anleger, die von VIEs ausgegebene Papiere gekauft hatten – die Citigroup wies Ende 2007 knapp über 35 Mia USD aus, die Schweizer UBS 20,1 Mia USD -, konnten deren tatsächlichen Wert nach Zusammenbruch der Märkte für Verbriefungspapiere bei der Subprime-Krise nicht feststellen. – Siehe Absentkapitalismus, Staatsfonds, Zweckgesellschaft.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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