Umschuldung (debt re-scheduling)

Neufestsetzung der Bedingungen zur Bedienung der Verbindlichkeiten eines überschuldeten Privathaushalts, eines Unternehmens, einer öffentlichen Körperschaft oder eines Staates (the process of extending the repayment schedule, attached to one or all of the financing arrangements entered into, by a company or public sector entity. – By comparison, restructuring [Sanierung] usually has a deeper impact, such as the total or partial write-off of some debt). Umschuldung geschieht vornehmlich durch die Gewährung längere Rückzahlungs-Fristen, manchmal auch durch niedrigere Zinssätze. – Im Zuge vor allem der Griechenland-Krise wurden die Vorteile und Nachteile einer Umschuldung von Schuldnerstaaten ausführlich erörtert. Einhelliges Ergebnis dieser Überlegungen ist, dass – der entsprechende Staat die öffentlichen Einnahmen mit den Ausgaben möglichst rasch und nachhaltig ins Gleichgewicht bringen muss sowie – die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu stärken ist. Sind diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt, so scheint eine Umschuldung kaum erfolgversprechend. Sie führt im Gegenteil dazu, dass der Druck zur wirtschaftlichen Anpassung gemindert wird. – Im Eurogebiet muss dahinter auch ein entsprechendes Mass an Verantwortung der Regierung sowie der Bevölkerung des betreffenden Schuldnerlandes gegenüber der EWU stehen. In weiten Kreisen der Bürger der der Eurozone wird indessen bezweifelt, ob eine solche Haltung besonders im Falle Griechenlands vorhanden sei. Es herrscht in Griechenland offenbar die aberwitzige Meinung vor, dass die eigenen Schwierigkeiten nicht hausgemacht (home-grown) sind, sondern anderen – und hier vor allem Deutschland und den Niederlanden – zuzuschreiben seien. – Siehe Bail-out, ClubMed, Enteignung, kalte, Ersatzobligation, Finnland, Konsolidation, Kreditsachbearbeiter, Londoner Club, Londoner Schuldenkonferenz, Prager Verlautbarung, Schuldenrückführungsmechanismus, unabhängiger, Staatsschulden, verweigerte, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Tilgung, Umschuldungs-Klauseln, Zwangsenteignung.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar